Informationen

Störungsbilder

Created with Sketch.

Wir untersuchen, beraten und behandeln Menschen jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen, die organisch oder funktionell verursacht werden.


Dies können sein:

  • Kleinkinder und Schulkinder mit Problemen des Spracherwerbs bzw. der Aussprache
  • Kleinkinder und Schulkinder mit auditiven Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen 
  • Kinder mit angeborenen Fehlbildungen im Gesichtsbereich, mit zentralmotorischen Körperbehinderungen oder angeborenen Hörstörungen
  • Sprachentwicklungsbehinderungen
  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Redeflussstörungen, z.B. Stottern oder Poltern
  • Erwachsene mit internistischen und neurologischen Erkrankungen, wie z.B. Schlaganfall, Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, Amyotrophe Lateralsklerose
  • Jugendliche und Erwachsene mit Schädel- oder Hirnverletzungen, z.B. nach Verkehrsunfällen
  • Patienten mit Stimmstörungen funktioneller, organischer oder psychogener Art
  • Patienten mit einem myofunktionellen Syndrom (pathologisches Schluckmuster, eingeschränkte Zungen-Mund-Muskulatur etc.)

Wie erhalten Sie logopädische Hilfe bzw. Therapie?

Created with Sketch.

Wenn Sie bei sich oder Ihren Angehörigen Schwierigkeiten bemerken, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt. Dies kann Ihr Hausarzt, Ihr Kinderarzt, ein HNO-Arzt, ein Neurologe, oder ein anderer Facharzt sein.


Hat dieser die logopädische Behandlung genehmigt, rufen Sie uns an, um einen Termin zu vereinbaren.

Da eine vom Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung (Rezept) nur vier Wochen gültig ist, holen Sie diese bitte erst kurz vor dem ersten Behandlungstermin ab.

Kosten

Created with Sketch.

Logopädische Therapie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. Die Kosten werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen.


Bei Erwachsenen ab dem 18. Lebensjahr ist ein Eigenanteil in Höhe von 10 % des Kassensatzes plus 10 Euro pro Verordnung (Rezept) zu entrichten.

Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene mit geringem Einkommen sind von der Zuzahlung des Eigenanteils befreit. In bestimmten Fällen ist eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht möglich. Bitte informieren Sie sich hierüber bei Ihrer Krankenkasse.